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Wie muss die Barrierefreiheitserklärung auf meiner Webseite eingebunden werden?

Vor über einem Monat aktualisiert

Die Barrierefreiheitserklärung muss dauerhaft verfügbar und leicht auffindbar sein. Sie sollte idealerweise mit einem Klick von jeder Seite aus erreichbar sein. Bewährt hat sich eine Platzierung im Footer, zum Beispiel in der Nähe des Impressums.

Als Linktext wird üblicherweise „Erklärung zur Barrierefreiheit“ verwendet.

Die Erklärung selbst muss barrierefrei gestaltet sein und sollte auf einer eigenständigen Seite bereitgestellt werden.

Für öffentliche Einrichtungen gilt zusätzlich:

Die wesentlichen Inhalte der Barrierefreiheitserklärung müssen auch in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache (DGS) angeboten werden.

Sofern diese Versionen noch nicht vorliegen, muss dies in der Barrierefreiheitserklärung entsprechend angegeben werden.

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