WCAG 2.2 unterscheidet drei Konformitätsstufen:
Level A – Mindestanforderungen. Ohne diese Kriterien sind bestimmte Nutzergruppen vollständig von der Nutzung ausgeschlossen – z. B. fehlende Alternativtexte für Bilder.
Level AA – der gesetzlich geforderte Standard für viele öffentliche und private Anbieter (u. a. nach BITV 2.0 und EU-Richtlinie 2016/2102). Diese Kriterien beseitigen die häufigsten und schwerwiegendsten Barrieren für die meisten Nutzergruppen – z. B. ausreichender Farbkontrast oder sichtbare Fokusindikatoren. In der Praxis ist AA das Ziel für die meisten Webseiten.
Level AAA – die höchste Stufe, über den gesetzlichen Standard hinaus. Die Kriterien sind anspruchsvoller und oft nur für spezialisierte Zielgruppen vollständig umsetzbar – z. B. ein Kontrastverhältnis von 7:1 oder Gebärdensprachvideos für alle Audioinhalte. Eine vollständige AAA-Konformität für eine gesamte Webseite wird vom W3C selbst nicht als realistisches Gesamtziel empfohlen. Das AccessGO Monitoring berücksichtigt daher keine AAA-Kriterien.
Best Practices – Empfehlungen, die über die WCAG-Stufen hinausgehen oder Probleme adressieren, die in keinem Level formal verankert sind, aber Qualität und Bedienbarkeit verbessern. Best-Practice-Verstöße müssen nicht zwingend in der Barrierefreiheitserklärung aufgeführt werden, da sie keine WCAG-Konformitätsstufe verletzen. Dennoch lohnt es sich, bekannte Verstöße zu benennen und zu beheben – aus Qualitätsgründen und weil manche Prüfer:innen oder Auftraggeber:innen auch Best Practices berücksichtigen.
Das AccessGO Monitoring ist standardmäßig auf AA + Best Practices voreingestellt. Wenn Sie ausschließlich den gesetzlich geforderten Standard abdecken möchten, können Sie das Level auf AA umstellen.
Das eingestellte Level gilt automatisch auch für:
Barrierefreiheits-Scores (Domain und einzelne Seiten)
Problem-Detailansicht
Dokumentation (PDF)
Barrierefreiheitserklärung