Unternehmen bzw. private Anbieter mit 10 oder mehr Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 2 Mio. € pro Jahr müssen ab dem 28.6.2025 eine Barrierefreiheitserklärung auf ihrer Webseite anbieten.
Dies gilt insbesondere, wenn Ihr Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen in diesen Bereichen anbietet: E-Commerce-Websites, Online-Banking, Telekommunikation, Ticketverkaufssysteme und Selbstbedienungsterminals.
Die Regelung gilt aber auch für Hotels, Werkstätten, Kliniken, Autohäuser usw.
Öffentliche Einrichtungen und Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft müssen seit 2019 eine Barrierefreiheitserklärung auf ihren Webseiten darstellen. Dies betrifft zum Beispiel Ministerien, Stadtverwaltungen, Bürgerämter, Schulen, Anstalten des öffentlchen Rechts (AöR) wie öffentliche Stadtwerke und kommunale Betriebe, sowie Schwimmbäder/Museen/Büchereien in öffentlicher Trägerschaft.
Bitte beachten Sie, dass private Unternehmen z.T. andere Inhalte in ihren Barrierefreiheitserklärung darstellen müssen, als öffentliche Einrichtungen. AccessGO bietet entsprechend zwei unterschiedliche Konfiguratoren an.