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Muss ich meine Barrierefreiheitserklärung anpassen?

Ja. Sobald Ihre Seite in Leichter Sprache online ist, sollte Ihre Barrierefreiheitserklärung das widerspiegeln. Öffnen Sie dazu Ihre Erklärung in der AccessGO App und geben Sie an, dass Inhalte in Leichter Sprache vorhanden sind. Hinterlegen Sie außerdem den Link zu Ihrer neuen Unterseite.

Hinweis: Die BITV 2.0 verlangt zusätzlich Inhalte in Deutscher Gebärdensprache. Diese sind nicht Teil des Services für Leichte Sprache. Geben Sie in Ihrer Erklärung deshalb an, falls Gebärdensprache noch nicht angeboten wird.

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